Corona-Regeln in der Tanzschule:
Für alle Kurse und stattfindenen PZs gilt 2G+ !
D.h. Sie sind geimpft oder genesen und haben einen zertifizierten Test, der nicht älter als 24h ist. (48h bei einem PCR-Test)
Optional kann auch unter Aufsicht des unterrichtenden Tanzlehrers ein selbst mitgebrachter Schnelltest durchgeführt werden.
Bitte kommen Sie dafür mindestens 20min eher! Dieser Test gilt nur für den Tanzkurs-Aufenthalt und wird nicht bescheinigt!
Nur Geboosterte Personen sind von dieser Testpflicht befreit.
Aber wann gelte Ich als geboostert?
Folgende Möglichkeiten gibt es:
- Drei Impfungen: Wer mit dem Impfstoff von Biontech, Moderna oder Astrazeneca (für die Grundimmunisierung) dreimal geimpft worden ist, der ist seit dem Tag der dritten Impfung von der Testpflicht bei 2G+ befreit.
- Drei Impfungen in Kombination mit Johnson & Johnson: Bei der Impfung mit Johnson & Johnson gibt es eine Änderung.
Seit dem 16. Januar brauchen Johnson-&-Johnson-Geimpfte eine dritte Impfung, um uneingeschränkt als geboostert zu gelten. - Zwei Impfungen: Personen, die erst ihre zweite Impfung erhalten haben, gelten nach Ablauf der Frist von 14 Tagen – 90 Tage als geboostert. (90 Tage gezählt ab dem Tag der Impfung)
- Genesen: Personen, die eine Covid-19-Infektion überstanden haben, sind von der Testpflicht befreit, wenn der positive PCR-Test mehr als 27, aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
- Eine Impfung und genesen: Wer nach der ersten Impfung an Covid-19 erkrankt ist (oder andersherum: erst genesen, dann einmal geimpft) ist von der Testpflicht befreit. (ein PCR-Nachweis über die Infektion ist aber notwendig)
- Zweimal geimpft und genesen: Auch doppelt geimpfte Personen sind von der Testpflicht ausgenommen, wenn sie sich anschließend mit dem Coronavirus infiziert haben. (Auch andersherum möglich: erst genesen, danach doppelt geimpft)
- Geimpft – genesen – geimpft: Ebenso ist von der Testpflicht ausgenommen, wer sich nach seiner ersten Impfung infiziert hat und mittlerweile ein weiteres Mal geimpft worden ist. (Insgesamt 2 Impfungen + Genesenennachweis)
Ausnahmen für Schüler:
Schüler bis einschl. 15 Jahre erfüllen die Anforderungen von 2G+ mit Vorzeigen des Schülerausweises.
Ab 16 Jahre wird zusätzlich der Nachweis einer vollständigen Impfung (mind. zwei Impfungen egal welcher Impfstoff) benötigt.